Harz-Unterkunft.eu Unterkunftsportal & Reise - Verzeichnis für die Region Harz und Harzvorland
»»Buchungsanfrage«« |
|
||||
Unterkunft im Harz Ob Urlaub im Hotel, Pension, Ferienhaus, Ferienwohnung, Bungalow oder Ferienzimmer - bei uns finden Sie die entsprechende Unterkunft für Ihren Traum - Harz -Urlaub |
|||||
---|---|---|---|---|---|
Suche nach
Suche nach Unterkunft für
Tourismus Informationen
|
Auszug der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Ilsenburg (Harz) Auf Grund der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt, i. V. m. § 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA), in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Ilsenburg (Harz) in seiner Sitzung am 22.11.2017 folgende Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen. §
1 (1) Die Stadt Ilsenburg ist als Luftkurort, die Ortsteile Darlingerode und Drübeck sind als Erholungsort staatlich anerkannt. Zur Deckung Ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Umgestaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt Ilsenburg für das Erhebungsgebiet eine Kurtaxe. (2) Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt oder in Anspruch genommen werden. Ausreichend ist diesbezüglich die bestehende Möglichkeit der Benutzung der jeweiligen Einrichtungen. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt. §
2 (1) Beitragspflichtig sind die Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten oder sich sonst über Nacht aufhalten, ohne in der Stadt Ilsenburg (Erhebungsgebiet) eine Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne der §§ 7 – 11 BGB zu haben und denen die Benutzung der Einrichtungen geboten wird. (2)
Beitragspflichtig sind nicht: (3) Die Voraussetzungen für das Nichtvorliegen der Beitragspflicht sind von denjenigen nachzuweisen, die sich auf das Nichtvorliegen der Beitragspflicht berufen. §
3 Die Kurtaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. An- und Abreise rechnen als ein Tag. Die Kurtaxe beträgt täglich pro Person 2,09 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich 0,41 € je kurtaxenpflichtige Übernachtung für das Harzer Urlaubsticket (HATIX). §
4 (1) Für folgende Personen wird die
Kurtaxe aus § 3 Satz 3 auf 1,45 € ermäßigt: (2) Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ermäßigung der Kurtaxe ist von den Berechtigten nachzuweisen, bzw. nach Aufforderung durch Bevollmächtigte der Stadt Ilsenburg zu belegen. (3) Ist die Einziehung der Kurtaxe nach Lage des Einzelfalles unbillig, kann sie ganz oder zum Teil erlassen werden. (4) Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, nach Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu sozial verträglichen Belastungen zu gelangen. §
5 Die Pflicht zur Entrichtung der Kurtaxe entsteht mit der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise. Die Dauer des Aufenthalts wird, Tagesbesuche ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet. §
6 (1) Die nach dieser Satzung für den gesamten Aufenthalt fällige Kurtaxe ist spätestens vor Abreise von der oder dem Zahlungspflichtigen bei der von der Stadt Ilsenburg beauftragten Tourismus GmbH Ilsenburg zu zahlen, sofern die Einziehung nicht gem. § 7 durch den gewerblichen oder privaten Vermieter, Wohnungsgeber oder vergleichbare Personen erfolgt. (2) Die Zahlungspflichtigen haben der Stadt Ilsenburg bzw. stellvertretend der Tourismus GmbH Ilsenburg die für die Erhebung einer Kurtaxe erforderlichen Auskünfte (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Zugehörigkeit zur Familie, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisetag und evtl. Befreiungsgründe) zu erteilen. §
7 (1)
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, dies der Stadt
Ilsenburg bzw. stellvertretend der Tourismus GmbH Ilsenburg mitzuteilen und die
fällige Kurtaxe von den Beitragspflichtigen einzuziehen. Dies gilt insbesondere
auch für die Beherbergung auf Wohnmobilstellplätzen, Campingplätzen und
Wochenendplätzen. (2) Für die Anmeldung und Abrechnung sind die von der Tourismus GmbH Ilsenburg an die Wohnungsgeber ausgegebenen Vordrucke (Meldescheine/Harzgastkarte) zu verwenden. Die Vordrucke sind zusammen mit der Abrechnung der Kurtaxe bei der Tourismus GmbH Ilsenburg einzureichen. Die ausgegebenen Vordrucke sind dem Gast zeitnah zur Anreise auszuhändigen, damit dieser die mit der Kurtaxzahlung verbundenen Rabatte bzw. Boni während des Aufenthalts in Anspruch nehmen kann. Zu dem Boni-System sollten dem Gast seitens des Vermieters zusätzliche, erklärende Hinweise zur Verfügung gestellt werden. (3) Die Stadt Ilsenburg oder ein von Ihr Beauftragter ist berechtigt, durch Stichprobenkontrollen, die ordnungsgemäße Entrichtung des Kurbeitrages nachzuprüfen. Die Wohnungsgeber haben auf Verlangen der Stadt Ilsenburg oder einem von ihr Beauftragten jederzeit über die Anzahl der Gäste, deren Verweildauer und deren Zahlungspflicht Auskunft zu erteilen. Die Stadt Ilsenburg oder ein von Ihr Beauftragter hat insoweit ein Einsichtsrecht in die Beherbergungsunterlagen der Wohnungsgeber und ggf. ist der Zutritt zu den vermieteten Einheiten zu gewähren. (4) Diese Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe ist den Zahlungspflichtigen hinreichend zugänglich zu machen, z.B. durch Aushang oder Auslegung im Quartier. (5) Die bei der Verwaltung der Kurtaxe erlangten Daten und Erkenntnisse können im Rahmen des § 30 der Abgabenordnung gespeichert werden. §8 (1)
Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Kur- oder Erholungsaufenthaltes wird
die nach Tagen berechnete Kurtaxe auf Antrag erstattet. (2) Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach der Abreise des Zahlungspflichtigen aus der Unterkunft, in welcher der Zahlungspflichtige seinen Aufenthalt im Erhebungsgebiet begonnen hat. §9 Gegen die Heranziehung zur Kurtaxe kann der Gast innerhalb eines Monats nach Fälligkeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Ilsenburg einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. §
10 (1) Wer 1.1
als Zahlungspflichtiger gem. § 2 Abs. 1 der Pflicht zur Entrichtung der Kurtaxe
vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. (2) Jede dieser Ordnungswidrigkeiten kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden. §
11 (1) Die Stadt Ilsenburg bedient sich zur Erhebung und Einziehung der Kurtaxe der Tourismus GmbH Ilsenburg, Marktplatz 1 in 38871 Ilsenburg. Diese ist berechtigt, zur Erhebung und Einziehung Dritte zu beauftragen. (2) Eine solche Beauftragung bedarf der Schriftform.
§ 12 Die
Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Denis Loeffke Bürgermeister
Anmerkung der Harz Zimmervermittlung zu § 7 Punkt 2: Mit Zahlung der Kurtaxe hat der Gast die Möglichkeit das Rabatte und Boni bzw. kostenlose Leistungen zu nutzen. Hierzu zählen z.B. das ermöglicht Ihnen freie Fahrt auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz
sowie die Leistungen der
Ihre persönliche
Harz-Gastkarte und eine ausführliche Broschüre erhalten Sie z.B. in Hotels,
Verkehrsämtern und Kurverwaltungen, die an diesem besonderen Gäste-Service
teilnehmen. In allen beteiligten Harzorten mit eigener KURKARTE gilt diese
gleichzeitig auch als Harz-Gastkarte.
. |
Harz Zimmervermittlung
Inh.
Dominik Bruns Darlingeröder Str. 3
38871 Wernigerode / Harz - Drübeck
Tel.: (03943) 603610
Fax: (03943) 634272
mobil: (0176) 96026390
Wichtiger Hinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat
das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines
Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann -
so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von
allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der Homepage. Diese Erklärung gilt für
alle Seiten.